Finanzielle Hilfen

Mögliche, finanzielle Hilfen bei Arbeitsverlust, Arbeitsaufnahme oder Anbahnung einer Arbeit

Mögliche, finanzielle Hilfen nach Verlust der Arbeit:

Arbeitslosengeld I:

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Du in den vergangenen 2 Jahren

- mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast oder

- zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, wobei die meisten Stellen befristet waren (auf höchstens 10 Wochen).

Arbeitslosengeld II:

Du erhältst kein Arbeitslosengeld I oder dein Arbeitslosengeld I reicht nicht für Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie aus?

(Bitte beachte, dass es andere Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag) gibt, die von dir beantragt werden können, deren Bezug vorrangig ist.)

Mögliche, finanzielle Hilfen vor Arbeitsaufnahme:

Vermittlungsbudget:

Unterstützung für deine Ausbildungs-/Jobsuche

Egal, ob es die Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist, die Kosten für das Bewerbungsfoto oder die Ausgaben für den Umzug in eine andere Stadt: Unter bestimmten Voraussetzungen kommt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter für deine Auslagen auf.

Mögliche, finanzielle Hilfen während du arbeitest:

Arbeitslosengeld II:

Du arbeitest, aber Dein Verdienst reicht nicht für Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie aus.

(Bitte beachte, dass es andere Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag) gibt, die von dir beantragt werden können, deren Bezug vorrangig ist.)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Mögliche, finanzielle Hilfen im Studium:

Finanzielle Hilfen im Studium

BAföG

Kindergeld

Arbeitslosengeld II

Mögliche, finanzielle Hilfen in der Ausbildung:

Mögliche, finanzielle Hilfen in der Ausbildung:

BAB

Arbeitslosengeld II

Kindergeld

Mögliche, finanzielle Hilfen bei Schulbesuch:

Mögliche, finanzielle Hilfen bei Schulbesuch

Schüler BaföG

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz

Kindergeld