Finanzielle Hilfen

Finanzielle Hilfen

 

Mögliche, finanzielle Hilfen bei Arbeitsverlust, Arbeitsaufnahme oder Anbahnung einer Arbeit

Arbeitslosengeld I:

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Du in den vergangenen 2 Jahren

- mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast oder

- zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, wobei die meisten Stellen befristet waren (auf höchstens 10 Wochen).

 

Arbeitslosengeld II:

Du erhältst kein Arbeitslosengeld I oder dein Arbeitslosengeld I reicht nicht für Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie aus?

(Bitte beachte, dass es andere Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag) gibt, die von dir beantragt werden können, deren Bezug vorrangig ist.)

Vermittlungsbudget:

Unterstützung für deine Ausbildungs-/Jobsuche

 

Egal, ob es die Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist, die Kosten für das Bewerbungsfoto oder die Ausgaben für den Umzug in eine andere Stadt: Unter bestimmten Voraussetzungen kommt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter für deine Auslagen auf.

Arbeitslosengeld II:

Du arbeitest, aber Dein Verdienst reicht nicht für Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie aus.

(Bitte beachte, dass es andere Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag) gibt, die von dir beantragt werden können, deren Bezug vorrangig ist.)

 

Wohngeld

Kinderzuschlag


Mögliche, finanzielle Hilfen im Studium:


Mögliche, finanzielle Hilfen in der Ausbildung:


Mögliche, finanzielle Hilfen bei Schulbesuch: