Arbeitslosengeld I:
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Du in den vergangenen 2 Jahren
- mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast oder
- zusammengerechnet mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, wobei die meisten Stellen befristet waren (auf höchstens 10 Wochen).
Arbeitslosengeld II:
Du erhältst kein Arbeitslosengeld I oder dein Arbeitslosengeld I reicht nicht für Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie aus?
(Bitte beachte, dass es andere Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag) gibt, die von dir beantragt werden können, deren Bezug vorrangig ist.)